(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen (Kunden) und uns, der Firma COG Corporate Outfit GmbH, Kedenburgstr. 44, 22041 Hamburg / Germany, (Corporate Outfit) vertreten durch den Geschäftsführer Marko Markovic, Amtsgericht Hamburg HRB 114763, ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Wir sind Ihr Vertragspartner. Mit einer schriftlichen Bestellung oder der Registrierung gemäß § 2 und mit jedem log-in auf unsere Bestellplattform erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als allein maßgeblich an.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(1) Ihre Registrierung zu unserem Handelssystem (Bestellplattform) erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung zu unserem Handelssystem besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche oder juristische Personen, die im Interessenkreis einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer). Zur Zulassung füllen Sie elektronisch das auf unserer Bestellplattform vorhandene Anmeldeformular aus und mailen uns dieses zu. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Sie sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.
(2) Abgesehen von der Erklärung Ihres Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Ihre Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Sie können Ihren Eintrag jederzeit wieder löschen lassen. Allein mit der Eintragung bei uns besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren.
(3) Soweit sich Ihre Kundendaten ändern, haben Sie selbst unverzüglich für deren Aktualisierung zu sorgen. Corporate Outfit behält sich vor, im Falle der verspäteten Meldung von geänderten Kundendaten die daraus entstandenen Mehrkosten gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
(1) Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Kundendaten (Firmenname, Name, Anschrift, E-Mail-Adressen, Telefonnummer, Telefaxnummern, Bankverbindung, Kreditkartennummer) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.
(2) Ihre Kundendaten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung Ihrer Bestellung zu erteilen.
(3) Ihre Kundendaten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zu Ihrer Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die von Ihnen als Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste. Solche Nutzungsdaten werden wir darüber hinaus für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Teledienste zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwenden. Sie sind berechtigt und haben die Möglichkeit, dieser Nutzung Ihrer Nutzungsdaten zu widersprechen.
(1) Alle Angebote und Offerten von Corporate Outfit sind unverbindlich; dies gilt auch dann, wenn darin eine Frist für deren Annahme angegeben ist.
(2) Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen alle Preisangaben in Offerten und/oder Angeboten unter Vorbehalt. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben und/oder vereinbart, verstehen sich alle offerierten Preise und/oder Angebote als Nettoangabe ohne Einberechnung der MwSt.
(3) Corporate Outfit ist u.a. berechtigt, eine nach dem Zeitpunkt der Unterbreitung der Offerte bzw. des Angebots erfolgte Erhöhung der Löhne, Rohstoffpreise, Transportkosten, Wechselkurse, Versicherungsprämien sowie der staatlich erhobenen Abgaben, darin inbegriffen Steuern, für die Arbeiten, Lieferungen und/oder Dienstleistungen, die zum Zeitpunkt des Beginns dieser Erhöhung noch von Corporate Outfit verrichtet und/oder geliefert werden müssen, an die Gegenpartei Weiterzureichen.
(1) Der Vertrag zwischen der Verwenderin und der Gegenpartei wird erst geschlossen, nachdem Corporate Outfit die Annahme des Angebots und/oder der Offerte schriftlich gegenüber dem Kunden in Form einer Auftragsbestätigung bestätigt hat. Solange Corporate Outfit die Annahme nicht schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigt hat, kann Corporate Outfit das Angebot/die Offerte widerrufen und/oder ändern.
(2) Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von Corporate Outfit, auch dann, wenn der Kunde in der Annahme Vorbehalte erklärt und/oder Änderungen an dem Angebot oder der Offerte vorgenommen und/oder auf abweichende (allgemeine) (Geschäfts-) Bedingungen verwiesen hat.
(3) Änderungen an geschlossenen Verträgen und Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich zwischen Corporate Outfit und dem Kunden vereinbart wurden.
(4) Corporate Outfit ist berechtigt, Erhöhungen im Sinne von § 4 Absatz 3, die innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss erfolgen, an die Gegenpartei weiterzureichen. Wenn Corporate Outfit eine solche Erhöhung innerhalb dieser Frist weiterreicht, ist die Gegenpartei lediglich dann zur Auflösung des Vertrages berechtigt, wenn die Preiserhöhung insgesamt mehr als 10% des gesamten vereinbarten Kaufpreises beträgt.
Bei höherer Gewalt Sinne von § 12 Absatz 2 und nachgewiesener Mehrkosten, durch diese von Corporate Outfit nicht zu vertretenen Umstände, gilt die Vertragsauflösung ab 10% nicht. Auch die oben angeführte Zeit-Limitierung auf drei Monate gilt im Fall der höheren Gewalt nicht.
(5) Die Präsentation unserer Waren auf unseren Bestellplattformen / Shops stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Wir behalten uns produktionsbedingte technische Änderungen sowie Abweichungen in Form, Farbe und/oder Gewicht vor. Erst die Bestellung einer Ware durch Sie ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von drei Wochen annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsberechtigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine schon erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst vorliegendem AGB per E-Mail, Fax oder Brief zugesandt.
(2) Bestellte Muster werden berechnet und sind nicht retournierbar.
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen und Produkten, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Muster etc., behalten wir uns die Urheber- bzw. Nutzungsrechte vor. Diese Unterlagen und Produkte dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Die an den Logos, Markenzeichen und Markennamen auf den angebotenen Produkten bestehenden Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- und sonstige Leistungsschutzrechte, sind vom Kunden zu beachten.
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis bei Lagerbestellungen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen.
Bei Sonderbestellungen gilt zudem eine 50 % Anzahlung.
(2) Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, den zu zahlenden Betrag mit Gegenforderungen zu verrechnen.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
(5) Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe der vom Spediteur berechneten Kosten zzgl. einer Aufwandspauschale. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder gegen Rechnung leisten.
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunden nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunden sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunden für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunden uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und/oder bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem gleichen Kunden unser Eigentum.
(1) Wir liefern die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Liefer-Vereinbarungen / Lieferzeiten.
(2)Anfallende Versandkosten werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Wir weisen darauf hin, dass bei einem Versand ins Ausland eventuell höhere Versandkosten, Zölle und Gebühren o.ä. anfallen können. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen erst ab Erteilung des schriftlichen Auftrages durch den Kunden und gegebenenfalls ab Übersendung sämtlicher benötigter Vorlagen. Wird bei Auftragserteilung die Lieferung eines Vorabmusters vereinbart, so gilt zu unseren Gunsten § 315 Abs. 1 BGB. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunden in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(4) Die Haftung für Lieferverzug, der nicht in unserer Kontroll- und Einflusssphäre, wie beispielsweise höhere Gewalt, wird die Haftung ausgeschlossen.
(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen, soweit § 377 HGB anwendbar ist, voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden sowie sonstige bei Ablieferung erkennbare Mängel auf dem Frachtbrief und/oder Lieferschein zu vermerken bzw. vermerken zu lassen, soweit ein solcher verwendet wird.
Darüber hinaus hat der Kunde erkennbare Mängel unverzüglich nach Ablieferung schriftlich gegenüber Corporate Outfit anzuzeigen.
Die Mängelanzeige hat den beanstandeten Mangel so konkret zu beschreiben, dass Art und Umfang der Beanstandung nachvollzogen werden können.
Die Verpflichtung zur Dokumentation von Transport- und Verpackungsschäden auf dem Frachtbrief und/oder Lieferschein dient insbesondere der Beweissicherung; die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
(3) Verdeckte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung der Ware nicht erkennbar waren, hat der Kunde unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich gegenüber Corporate Outfit anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat den beanstandeten Mangel so konkret zu beschreiben, dass Art und Umfang der Beanstandung nachvollzogen werden können.
(4) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(5) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(7) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(8) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(9) Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 7 entsprechend.
(1) Die in §9 genannte Lieferzeit und/oder die gesondert vereinbarte Liefer-Vereinbarung / Lieferzeit wird um den Zeitraum verlängert, welcher Corporate Outfit durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert ist.
(2) Höhere Gewalt liegt auf Seiten Corporate Outfit vor, wenn Corporate Outfit nach Abschluss des Vertrages im Sinne von §5 daran gehindert ist, eine oder mehrere Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag zu erfüllen oder die jeweiligen Vorbereitungen zu treffen, und dieses Hindernis verursacht wird: durch Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Pandemie, Feuer, Wasserschaden, Überflutung, Streik, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, staatliche Maßnahmen, defekte Maschinen, Störungen bei der Energieversorgung, Transportverzögerungen, dies alles sowohl im Inland als auch im Ausland und sowohl im Betrieb von Corporate Outfit als auch bei Dritten, bei denen Corporate Outfit die erforderlichen Materialien oder Rohstoffe vollständig oder teilweise beziehen muss, sowie bei der Lagerung oder während des Transports, unabhängig von der Frage, ob sie Lagerung und Transport in eigener Verwaltung durchführt, und ferner durch alle sonstigen Ursachen außerhalb der Schuld oder der Risikosphäre von Corporate Outfit sowie durch Tatsachen und Umstände, bei deren Vorliegen Corporate Outfit nicht zugemutet werden kann, ihre Pflichten zu erfüllen
(3) Wenn sich infolge höherer Gewalt die Lieferung von Sachen und/oder die Erbringung von Diensten um mehr als vier Monate verzögern, sind sowohl Corporate Outfit als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag als beendet zu betrachten. Zu diesem Zweck übermittelt die jeweilige Partei der anderen Partei eine schriftliche Beendigungserklärung. In diesem Fall hat Corporate Outfit unbeschadet der nachfolgenden Absätze Anspruch auf Erstattung der ihr bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Beendigungserklärung die andere Parteierreicht hat, entstandenen Kosten.
(4) Für den Fall, dass sich die Lieferung der von Corporate Outfit noch zu liefernden Sachen und/oder die Erbringung der von Corporate Outfit noch zu erbringenden Dienste infolge höherer Gewalt um mehr als vier Monate verzögert, ist die Gegenpartei nichtsdestotrotz verpflichtet, zu Gunsten Corporate Outfit die vereinbarte Vergütung bzw. die dementsprechenden Rechnungen für die Sachen und/oder Dienste, die bereits von Corporate Outfit geliefert bzw. erbracht wurden, sowie für den Teil der Arbeiten bzw. Sachen zu zahlen, der vor Beginn der höheren Gewalt infolge dieser höheren Gewalt nicht mehr fertiggestellt bzw. geliefert werden konnte.
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(2) Wir haften weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems ((Bestellplattform) noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufsveranstaltung, auf die wir keinen Einfluss haben, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens in Hamburg/Deutschland.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.